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Verordnungsweg

Eine ergotherapeutische Behandlung kann von einem Haus– oder Facharzt verordnet werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Die Ergotherapie ist rezeptpflichtig (Heilmittelverordnung).

Die Praxis ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nach §§124 und 125 SGBV zugelassen. Unsere Leistungen und Angebote, für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), entsprechen den Voraussetzungen nach § 92 und 125 SGBV.

Ergotherapeutische Leistungen können über folgende Kostenträger finanziert werden:

  • Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
  • Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
  • Private Krankenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)

Die Heilmittel der Ergotherapie beinhalten folgende Maßnahmen:

  • Motorisch-funktionelle Behandlung
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung
  • Psychisch-funktionelle Behandlung

Sie kann in der Praxis in Einzel- und Gruppenbehandlung, sowie als Hausbesuch durchgeführt werden. Dazu zählt der Hausbesuch beim immobil gewordenen Patienten, aber auch die Therapie von Kindern, wenn vom Arzt so verordnet.